Behandlungen im Rahmen der Physiotherapie erfolgen grundsätzlich auf ärztliche Verordnung und können mit allen Kassen abgerechnet werden, auch mit Berufsgenossenschaften.
Wenn Sie meine therapeutischen Maßnahmen präventiv (freiwillig, ohne ärztliche Verordnung) nutzen möchten, teile ich Ihnen gerne persönlich mit, welche Maßnahmen dazu in Frage kommen und welche Kosten dabei zu erwarten sind.
Weitere Behandlungsmöglichkeiten als Heilpraktikerin stehen Ihnen zusätzlich zur Verfügung. Diese werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker berechnet.
Die Behandlungskosten für Heilpraktiker sind bei Beamten in der Regel beihilfefähig und werden ansonsten von privaten Krankenversicherungen übernommen, sofern der abgeschlossene Tarif das vorsieht. Seit einigen Jahren besteht für gesetzlich krankenversicherte Patienten die Möglichkeit, über private Zusatzversicherungen eine Kostenerstattung von Heilpraktikerleistungen zu versichern.
Als "Headsche Zonen" bezeichnet man die Hautareale (Dermatome) des so genannten "übertragenen Schmerzes". Dabei handelt sich um Hautabschnitte, die eine nervale Beziehung zu bestimmten inneren Organen besitzen. Die Erkrankung des betreffenden Organs führt zu Schmerzen im korrespondierenden Hautgebiet.
Hier liegen Querverbindungen der Nervenbahnen zu den entsprechenden Organen.
Eine Erkrankung des Zwerchfells (Organ) kann zu Schmerzen in der Schulter (Projektionsgebiet/ Schmerzlokalisation) führen. Das betroffene Dermaton ist "C4".
Benannt wurden diese Hautareale (Dermatome) nach dem englischen Neurologen Sir Henry Head (1861–1940).